Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Waren (Müritz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 1

    17192 Waren (Müritz)

    Öffnungszeiten

    Montag:  8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen) Dienstag:  8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Mittwoch:  8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen) Donnerstag:  8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag:  8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

    Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    [30.11 - KB]  Muss perspektivisch den Leistungsschlüssel 99107023011001 erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 28.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Eigentum, Mieterhöhung, Lastenzuschuss Erhöhung, Lastenzuschuss, Unterstützung für Miete, Lastenzuschuss Änderung, Wohngeldberechtigte Person, Wohngeld, Wohngelderhöhung, Verringerung Gesamteinkommen, Erhöhung Belastung, Wohngeldberechtigung Änderung, Mietzuschuss Erhöhung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Unterstützung für Wohnkosten, Mietwohnung, Eigentum Wohnraum, Mietzuschuss Änderung, Wohngeldänderung, Zuschuss zu Lasten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021