Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - einen neuen Reisepass beantragen. Aktueller Hinweis zur Lieferzeit finden Sie in der ausführlichen Leistungsbeschreibung.

    Beschreibung

    Aktueller Hinweis (Stand: 16.07.2024)
    Wegen der aktuell sehr langen Wartezeiten auf einen Reisepass wird dringend empfohlen, benötigte Reisepässe schon zum Zeitpunkt der Reiseplanung, spätestens aber 2 ½  Monate vor Reisebeginn zu beantragen.
    Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen, (siehe der unten stehende Link: "Reisepass im Express-Verfahren beantragen") .
    Wenn auch die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann, können Sie einen Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen. (siehe der unten stehende Link: "Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen"). Ob dieser von Ihrem Reiseland akzeptiert wird, können Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes (siehe der unten stehende Link "Auswärtiges Amt - Reisehinweise") nachlesen.

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

    Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - einen neuen Reisepass beantragen.

    Ansprechpartner

    Für Lübz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
    • Ihren bisherigen Reisepass,
    • Ihre Geburtsurkunde,
    • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden.
    Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 24.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass abgelaufen, Reisepass verlängern, Reisepass Verlängerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de