Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Karin Dührkop (Sachbearbeiterin)
Frau Anja Dietz (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE79 2306 3129 0000 6480 00
BIC: GENODEF1RLB
Bankinstitut: Raiffeisenbank Lauenburg
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE97 1203 0000 1020 3743 67
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Deutsche Kreditbank AG
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE97 2001 0020 0004 8732 07
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hamburg
Amt Boizenburg-Land
Empfänger: Amt Boizenburg-Land
IBAN: DE28 1405 2000 1650 0001 18
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2022