Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

    Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Amt Usedom-Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    17406 Usedom

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038375 26444(Bürgeramt)

    Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)

    Telefon Festnetz: 038372 750-0

    Fax: 038372 75075

    E-Mail: info@amtusedom-sued.de

    Kontaktperson

    • Herr René König (Amtsvorsteher; Bürgermeister)
      Postanschrift

      Maria-Seidel-Straße 3

      17459 Koserow

      Telefon Festnetz: 038372 7500(Amt Usedom-Süd, Stadt-Usedom)

      Telefon Festnetz: 038375 2640(Amt Usedom-Süd, Bürgeramt Koserow)

      Fax: 038375 26444

      Telefon Festnetz: 038375 26420(Büro Bürbermeister)

    • Herr Rene Bergmann (Leitender Verwaltungsbeamter)

      Telefon Festnetz: 038372 750-10

      E-Mail: info@amtusedom.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de