Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
02.04 - Personenstands-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de. Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Lux (Sachbearbeiterin)
Frau Ramona Voß (Sachbearbeiterin)
Internet
Stichwörter
Meldewesen, Passwesen, Personenstandswesen
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2022