Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

    Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    02.04 - Personenstands-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18507 Grimmen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
      Anzahl: 140  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
      Anzahl: 39  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de. Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038326 47-0

    Fax: 038326 47255

    E-Mail: info@grimmen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Meldewesen, Passwesen, Personenstandswesen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de