Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
Ausweis-, Pass- und Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr
Kontaktperson
Sachbearbeiter/in Meldewesen
Telefon Festnetz: 038207 63363
Telefon Festnetz: 038207 63364
Telefon Festnetz: 038207 63362
Fax: 038207 63329
E-Mail: meldewesen@warnow-west.de
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2022