Reisepass Meldung wegen Fund

    Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

    Das Wiederfinden des Reisepasses müssen Sie melden und den Reisepass der Passbehörde vorlegen.

    Beschreibung

    Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Personalausweise, Reisepässe, Passersatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-3

    17166 Teterow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)

    Kontakt

    Fax: 03996 1278-59

    Telefon Festnetz: 03996 1278-42

    E-Mail: buergerbuero@teterow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de