Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Information zur Besucherregelung! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle gelten folgende Regelungen: Eine Terminvergabe ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Antje Germer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03883 6107-33
Fax: 03883 6107-35
E-Mail: antje.germer@amt-hagenow-land.de
Herr Peter Linow (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03883 6107-18
Fax: 03883 6107-35
E-Mail: peter.linow@amt-hagenow-land.de
Frau Marie Rathke (Fachbereichsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03883 6107-15
Fax: 03883 6107-35
E-Mail: marie.rathke@amt-hagenow-land.de
Herr Yannick Sommer (Sachbearbeiter)
Frau Beate Wienecke (Sachbearbeiterin)
Frau Doreen Zieger (Sachbearbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE65 2306 4107 0000 0000 94
BIC: GENODEF1BCH
Bankinstitut: Raiffeisenbank Büchen-Hagenow
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE22 1405 2000 1610 0144 01
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, bau und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022
Stichwörter
Reisepass Änderung, Wohnort, Umzug, Adresse, Reisepass ändern