Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

    Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    02.04 - Personenstands-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18507 Grimmen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
      Anzahl: 140  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
      Anzahl: 39  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de. Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

    Kontakt

    Fax: 038326 47255

    Telefon Festnetz: 038326 47-0

    E-Mail: info@grimmen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Meldewesen, Passwesen, Personenstandswesen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    Voraussetzungen

    Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

    Bearbeitungsdauer

    keine (Eintragung vor Ort)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, bau und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Stichwörter

    Adresse, Wohnort, Umzug, Reisepass ändern, Reisepass Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de