Reisepass: Änderung beantragen
Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.
Beschreibung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:
- Änderungen des Wohnortes
zuständige Stelle
Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Am Stettiner Haff (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Reisepass
- Ihren Personalausweis
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
- Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)
Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Fristen
Ein durch Änderungen neu ausgestellter Reisepass hat eine Geltungsdauer
- für Antragsteller / Antragstellerinnen unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller / Antragstellerinnen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Passbehörde.
Kosten
- bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
- ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR
Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022
Stichwörter
Reisepass Änderung, Wohnortwechsel, Reisepassbeantragung