Reisepass: Änderung beantragen
Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.
Beschreibung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:
- Änderungen des Wohnortes
zuständige Stelle
Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Ansprechpartner
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Reisepass
- Ihren Personalausweis
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
- Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)
Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Fristen
Ein durch Änderungen neu ausgestellter Reisepass hat eine Geltungsdauer
- für Antragsteller / Antragstellerinnen unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller / Antragstellerinnen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Passbehörde.
Kosten
- bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
- ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR
Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022
Stichwörter
Reisepass Änderung, Wohnortwechsel, Reisepassbeantragung