Reisepass Änderung

    Reisepass: Änderung beantragen

    Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten

    Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:

    • Änderungen des Wohnortes

    zuständige Stelle

    Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    02.04 - Personenstands-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18507 Grimmen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
      Anzahl: 39  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
      Anzahl: 140  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de. Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038326 47-0

    Fax: 038326 47255

    E-Mail: info@grimmen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Meldewesen, Passwesen, Personenstandswesen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihren bisherigen Reisepass
    • Ihren Personalausweis
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
    • Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)

    Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.

    Voraussetzungen

    Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen. 

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Fristen

    Ein durch Änderungen neu ausgestellter Reisepass hat eine Geltungsdauer 

    • für Antragsteller / Antragstellerinnen unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller / Antragstellerinnen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Passbehörde.

    Kosten

    • bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
    • ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR

    Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Stichwörter

    Reisepass Änderung, Reisepassbeantragung, Wohnortwechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de