Reisepass Änderung

    Reisepass: Änderung beantragen

    Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten

    Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:

    • Änderungen des Wohnortes

    zuständige Stelle

    Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Personalausweise, Reisepässe, Passersatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-3

    17166 Teterow

    Parkplatz: Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen  Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und  Ordnungsangelegenheiten)  

    Bankverbindung

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank

    Stadt Teterow

    Empfänger: Stadt Teterow

    IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2016 (von: Tonn, Thea)

    Technisch geändert am 22.03.2024 (von: Warkentin, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Ihren bisherigen Reisepass
    • Ihren Personalausweis
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
    • Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)

    Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.

    Voraussetzungen

    Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen. 

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Fristen

    Ein durch Änderungen neu ausgestellter Reisepass hat eine Geltungsdauer 

    • für Antragsteller / Antragstellerinnen unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller / Antragstellerinnen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Passbehörde.

    Kosten

    • bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
    • ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR

    Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2022 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Reisepass Änderung, Wohnortwechsel, Reisepassbeantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)