Reisepass Änderung

    Reisepass: Änderung beantragen

    Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten

    Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:

    • Änderungen des Wohnortes

    zuständige Stelle

    Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 20

    17207 Röbel/Müritz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039931 800

    Fax: 039931 80111

    E-Mail: post@amt-roebel-mueritz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritz-Sparkasse

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20

    BIC: GENODEF1WRN

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihren bisherigen Reisepass
    • Ihren Personalausweis
    • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
    • Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)

    Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.

    Voraussetzungen

    Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:

    • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung von sonstigen Daten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen. 

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Fristen

    Ein durch Änderungen neu ausgestellter Reisepass hat eine Geltungsdauer 

    • für Antragsteller / Antragstellerinnen unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller / Antragstellerinnen ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Aktuelle Bearbeitungszeiten erfragen Sie bitte bei der zuständigen Passbehörde.

    Kosten

    • bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
    • ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR

    Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Stichwörter

    Wohnortwechsel, Reisepass Änderung, Reisepassbeantragung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de