Liegeplatz für Wasserfahrzeuge Vergabe

    Liegeplatz für Wasserfahrzeuge beantragen

    Sie fahren ein Wasserfahrzeug und möchten dafür einen Liegeplatz in einem Hafen (Sportboot- und Yachthafen) beziehungsweise einer Marina bekommen?

    Beschreibung

    Sport- und Freizeitschifffahrt:

    Grundsätzlich gilt, dass Liegeplätze für Wasserfahrzeuge von der Hafenbehörde zugewiesen werden. Die An- bzw. Abmeldung im Hafen bzw. vor dem tatsächlichen Hafenanlauf einschließlich Liegeplatzzuweisung erfolgt in der Regel per Telefon, E-Mail oder direkt während des tatsächlichen Hafenanlaufens per mündlicher Absprache vor Ort.

    Handels- und Berufsschifffahrt:

    Die Anmeldung für Wasserfahrzeuge in einem Hafen ist von den Fahrzeugführern oder deren Beauftragten bei der Hafenbehörde jeweils rechtzeitig vor der Ankunft und vor dem Verholen im Hafen anzumelden sowie vor dem Verlassen des Hafens abzumelden.

    Für die An- und Abmeldung ist unter anderem das elektronische Datenverarbeitungssystem Hafeninformationssystem (HIS) Nord oder der bundeseigene Meldeclient des National Single Window (NSW) online nutzbar. Im Zuge der elektronischen Anmeldung eines Wasserfahrzeuges beziehungsweise im Rahmen des Hafenanlaufes wird (bzw. ist im Vorfeld) der Liegeplatzes durch die zuständige Hafenbehörde zu zuweisen.

    Insgesamt:

    Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Liegeplatzes. Die Hafenbehörde kann ihre Benutzung zeitlich begrenzen, mehrere Fahrzeuge nebeneinander legen und das Verholen von Wasserfahrzeugen anordnen, soweit dies im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder zur Sicherheit des Hafenbetriebes erforderlich ist. Liegeplätze dürfen nur mit Erlaubnis der Hafenbehörde gewechselt werden.

    zuständige Stelle

    zuständige Hafenbehörde

    Ansprechpartner

    Für Lübz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Im Bereich der Sport- und Freizeitschifffahrt ist es ausreichend, rechtzeitig mit dem gewünschten Hafen/Marina Kontakt aufzunehmen. Dies kann per E-Mail, telefonisch oder direkt vor Ort erfolgen. Gerade in den Sommermonaten empfiehlt sich die Anmeldung ca. einen Tag vor dem gewünschten Ankunftstermin.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Je nach Region/Hafengebiet gelten unterschiedliche Hafengebührenordnungen beziehungsweise kommunale Entgeltsatzungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Bootshaus, Landliegeplatz, Strandliegeplatz, Wasserliegeplatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de