Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Beschreibung
Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.
Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts.
Ansprechpartner
32.3.0 Einwohnermeldewesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 31 53
17489 Greifswald
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtbus
Linien:- Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
- Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
- Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4120(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax: +49 3834 8536-4135
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4131
Kontaktperson
Herr Sascha Gennies
Fax: +49 3834 8536-4135
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4131
Stichwörter
Einwohnermeldeamt
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
gegebenenfalls:
- Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 11.11.2022
Stichwörter
Kinderreisepass, Pass, Änderung, Umzug, Zuzug, Wohnort