Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Beschreibung
Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.
Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Zuständigkeit
Passbehörde des aktuellen Wohnorts.
Ansprechpartner
10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03821 8934-001
E-Mail: stadt@ribnitz-damgarten.de
Kontaktperson
Frau Anne Berg (Sachgebietsleiterin)
Telefon Festnetz: 03821 8934-310
E-Mail: a.berg@ribnitz-damgarten.de
Frau Heike Krüger (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-312
E-Mail: h.krueger@ribnitz-damgarten.de
Frau Marion Lembke (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 03821 8934-311
E-Mail: m.lembke@ribnitz-damgarten.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
gegebenenfalls:
- Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 11.11.2022
Stichwörter
Kinderreisepass, Pass, Änderung, Umzug, Zuzug, Wohnort