Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

    Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts.

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Personalausweis beantragen
    • Meldung eines verlorenen Personalausweises
    • Meldung eines verlorenen Reisepasses/Kinderreisepasses
    • Reisepass beantragen
    • Kinderreisepass beantragen
    • An- und Abmeldung, Ummeldung in Wohnsitzgemeinde
    • Ummeldung anderer Wohnsitz
    • Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis
    • Beglaubigungen Dokumente
    • Untersuchungsbescheinigung für Jugendliche unter 18 Jahren
    • Steueridentifikationsnummer erfragen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 38  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038321 66135

    Fax: 038321 66128

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-niepars.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Identitätsnachweis, Pass, Pass- und Meldeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    gegebenenfalls:

    • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Kinderreisepass, Pass, Änderung, Umzug, Zuzug, Wohnort

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de