Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

    Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts.

    Ansprechpartner

    Bürgerinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Teergang 2

    18356 Barth

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten : Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Montag: 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2023 (von: Schich, Eric)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Schich, Eric)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    gegebenenfalls:

    • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 11.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2022 (von: Meier, Bettina)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Wohnort, Pass, Umzug, Änderung, Kinderreisepass, Zuzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)