Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

    Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Zuständigkeit

    Passbehörde des aktuellen Wohnorts.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 20

    17207 Röbel/Müritz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039931 800

    Fax: 039931 80111

    E-Mail: post@amt-roebel-mueritz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00

    BIC: NOLADE21WRN

    Bankinstitut: Müritz-Sparkasse

    Stadt Röbel/Müritz

    Empfänger: Stadt Röbel/Müritz

    IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20

    BIC: GENODEF1WRN

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    gegebenenfalls:

    • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Kinderreisepass, Pass, Änderung, Umzug, Zuzug, Wohnort

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de