Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung: Verwendungsnachweise einreichen
Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.
Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV
Adresse
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
- Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
- auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger
Formulare
Voraussetzungen
Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:
- Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
- Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
- Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
- die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion; Kapitel 8
- § 27a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Kinderwunschbehandlung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.
Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.
Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.
Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unver-heiratete Paare.
Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abwei-chen. Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhal-ten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Auszahlung, künstliche Befruchtung, ICSI, Fruchtbarkeitsstörung, In-Vitro-Fertilisation, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Unerfüllter Kinderwunsch, IVF, Schwangerschaft, Assistierte Reproduktion, Kinderwunschbehandlung