Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

    Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung: Verwendungsnachweise einreichen

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.

    Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Str. 47

    19061 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
    • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger  

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

    Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

    Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unver-heiratete Paare.

    Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abwei-chen. Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhal-ten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Stichwörter

    IVF, In-Vitro-Fertilisation, Assistierte Reproduktion, ICSI, Unerfüllter Kinderwunsch, Schwangerschaft, Kinderwunschbehandlung, künstliche Befruchtung, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Auszahlung, Fruchtbarkeitsstörung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de