Abweichen von Regelungen zur Ruhezeit Bewilligung

    Abweichende Ruhezeit beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.
     

    Beschreibung

    Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich  zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar

    • bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
    • bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 
     

    Arbeitnehmende müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften bewilligen lassen.

    • abweichende Ruhezeit für den öffentlichen Dienst bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
    • abweichende Ruhezeit in Schichtbetrieben zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Abteilung Arbeitsschutz
    Friedrich-Engels-Platz 5-8
    18055 Rostock

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Str. 47

    19061 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59962

    E-Mail: arbeitsschutz.schwerin@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
    • Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes 
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden) 
    • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
    • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbeson-dere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind 
    • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird

    Das zuständige Amt für Arbeitsschutz kann bei Bedarf weite-re Informationen und Unterlagen anfordern.
     

    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
    • Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes 
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden) 
    • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
    • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind 
    • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird

    Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern.

    Voraussetzungen

    • Ihre Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    • Abweichende Ruhezeit für den öffentlichen Dienst:
      • Ihre Arbeitnehmende sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    • Abweichende Ruhezeit in Schichtbetrieben zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels:
      • Die Ausnahmebewilligung ist nur zweimal innerhalb von 3 Wochen zulässig und gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.
    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ausnahmebewilligung zur Abweichung von Ruhezeiten können Sie formlosbeantragen.

    • Sie stellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) einen entsprechenden Antrag.
    • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewilligung erteilt werden.
    • Sie erhalten einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
    • Im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen ergeht ein Ablehnungsbescheid.

    Die Entscheidung des Amts für Arbeitsschutz wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen.

    Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Prüfungsaufwand. In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid wenige Wochen, nachdem Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.

    Kosten

    Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) über anfallende Bearbeitungsgebühren.

    Gebühr ab 50.00 EUR bis 750.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Landesamt für Gesundheit und Soziales am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Öffentlicher Dienst, Ruhezeit, Arbeitszeit, öffentlicher Dienst, Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitverlängerung, Wöchentliche Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English