Abweichende Ruhezeit beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.
Beschreibung
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar
- bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Ruf-bereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
- bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 501 - Rostock
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59952
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
- Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes
- Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
- Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
- Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbeson-dere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
- Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird
Das zuständige Amt für Arbeitsschutz kann bei Bedarf weite-re Informationen und Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
- Ihre Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.10.2022
Stichwörter
öffentlicher Dienst, Arbeitszeit, Arbeitszeitverlängerung, Wochenarbeitszeit, Wöchentliche Arbeitszeit, Ruhezeit, Öffentlicher Dienst