Daten der Handwerksregister Änderung der Adresse einer Betriebsstätte

    Handwerk: Adressänderung einer Betriebsstätte in der Handwerksrolle mitteilen

    Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
    Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

    • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
    • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 4a

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 7417-0

    Fax: 0385 716051

    E-Mail: info@hwk-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname 
      • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
    • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
      • Kontaktdaten 
      • Adresse der Betriebsstätten

    Voraussetzungen

    Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Adressänderung, Adresse, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Handwerksrolleneintragung, Handwerkskammer, handwerksähnliches Gewerbe, Betriebsstätte, zulassungspflichtiges Handwerk, Eintrag Handwerksrolle, Handwerkerverzeichnis, Änderungen, zulassungsfreies Handwerk, Handwerksrolle, HWK, Handwerksregister, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke, Datenänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de