Daten der Handwerksregister Änderung der Adresse einer Betriebsstätte

    Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
    Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

    • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
    • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname 
      • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
    • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
      • Kontaktdaten 
      • Adresse der Betriebsstätten

    Voraussetzungen

    Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 06.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2022 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Adressänderung, Betriebsstätte, Handwerksregister, handwerksähnliches Gewerbe, Eintrag Handwerksrolle, Adresse, Änderungen, Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, zulassungsfreies Handwerk, Handwerksrolle, Handwerkerverzeichnis, HWK, Datenänderung, Handwerksrolleneintragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)