Vereinsregister Einsicht gewähren

    Vereinsregister Einsicht gewähren

    Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

    Beschreibung

    Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

    Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht in ihrem Landgerichtsbezirk. Im Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Amtsgerichte Neubrandenburg, Stralsund, Rostock oder Schwerin.

    Ansprechpartner

    Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder

    Öffnungszeiten

    Keine Angabe

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Auskünfte bei den Amtsgerichten erhalten Sie nach Einreichung eines schriftlichen Antrages. Bei kostenpflichtigen Auskünften erfolgt dann noch die Erstellung einer Kostenrechnung, die Ihnen per Post zugestellt wird.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Elektronisches Vereinsregister

    Die Online-Einsichtnahme und Datenabrufe unter folgendem Link.

    Einsichtnahme: kostenlos

    • je Ausdruck: kostenlos

    Einsichtnahme bei den zuständigen Amtsgerichten, welche die Vereinsregister führen.

    Einsichtnahme: kostenlos

    • je Ausdruck: EUR 10,00
    • je beglaubigter Ausdruck: EUR 20,00

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de