Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme

    Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

    Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.

    Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

    zuständige Stelle

    untere Naturschutzbehörde

    • der Landkreise und kreisfreien Städte

    Zuständigkeit

    untere Naturschutzbehörde

    Ansprechpartner

    Für Neubukow wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige der Erweiterung oder wesentlichen Änderung
    • ggf. Lageplan
    • ggf. Fotos vom Tiergehege und sonstigen Einrichtungen

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

    Verfahrensablauf

    Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

    Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

    Fristen

    • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges

    Kosten

    • Für die Anzeige werden keine Kosten berechnet.
    • Kostenrahmen für mögliche Anordnungen im Rahmen der Anzeige: 60,00 - 900,00 EUR
      • Die Kosten sind abhängig von der Komplexität der Entscheidung, dem entstandenen Verwaltungsaufwand und dem Wert und der Bedeutung, welche die Anordnung für den Adressaten hat.

    Dokumente

    Eingehend

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Fotodokumentation

    Dokumenttyp: Lichtbild

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan

    Dokumenttyp: Bericht

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Schubert, Julia)

    Stichwörter

    Gehegewild, Wildtierhaltung, Tierhaltung, Artenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)