Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Form eines Regionalbudgets - Zuschuss Gewährung

    Zuschuss zur integrierten ländlichen Entwicklung in Form eines Regionalbudgets für Kleinprojekte beantragen

    Zweck der Förderung ist es, durch die finanzielle Unterstützung von Kleinprojekten engagierten Akteuren in ihrem Bemühen um eine Entwicklung der ländlichen Region zu helfen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen eines GAK-Regionalbudgets.

    Beschreibung

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden Kleinprojekte (Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von nicht mehr als 20.000,00 EUR), die zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung dienen:

    • Bauvorhaben
    • Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen
    • Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation
    • konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen
    • die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation
    • der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware
    • der Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken

    soweit es sich jeweils nicht um Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers handelt.

    Wer wird gefördert?

    Erstempfänger der Zuwendung sind

    • Lokale Aktionsgruppen mit eigener Rechtspersönlichkeit
    • Gebietskörperschaften oder Ämter, die als in administrativer und finanzieller Sicht verantwortlicher Partner der jeweiligen lokalen Aktionsgruppe mit der Verwaltung der Durchführung der Strategie für lokale Entwicklung beauftragt wurden.

    Letztempfänger der Zuwendung sind

    • natürliche Personen und Personengesellschaften,
    • juristische Personen des privaten Rechts,
    • juristische Personen des öffentlichen Rechts

    Der Erstempfänger leitet die Zuwendung an den Letztempfänger weiter.

    Wie wird gefördert?

    Die Zuwendung wird dem Erstempfänger im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähig ist ein GAK-Regionalbudget, das je lokaler Aktionsgruppe bis zu 200.000,00 EUR jährlich betragen kann.

    Die Zuwendung wird dem Letztempfänger im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 16.000,00 EUR gewährt.

    zuständige Stelle

    Bewilligungsbehörde für Erstempfänger: Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V.

    Zuwendungen an Letztempfänger werden durch den Erstempfänger gewährt.

    Ansprechpartner

    Referat VI 340 - Ländliche Entwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulshöher Weg 1

    19061 Schwerin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

    Kontaktperson

    • Thomas Reimann (Referatsleitung)
    • Marion Zinke (Abteilungsleitung)

    Stichwörter

    LM

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt.

    Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Der Erstempfänger erbringt den Nachweis, dass er geeignet und in der Lage ist, die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen. In dem Nachweis ist mindestens darzulegen, inwieweit er über die personellen und sächlichen Mittel sowie die erforderlichen Kenntnisse verfügt, Zuwendungen nach landeshaushaltsrechtlichen Regelungen in privatrechtlicher oder in öffentlich-rechtlicher Form weiterzuleiten, insoweit öffentliche Mittel zu verwalten und deren Verwendung beim Letztempfänger zu prüfen. Der Nachweis ist entbehrlich, wenn der Erstempfänger Bewilligungsbehörde ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erstempfänger stellen bei der Bewilligungsbehörde bis zum 30. September einen Förderantrag für das folgende Haushaltsjahr.

    Der Erstempfänger veröffentlicht das Auswahl- und Antragsverfahren an den Letztempfänger.

    Zuwendungen an Letztempfänger werden durch den Erstempfänger gewährt.

    Die Vorhaben werden durch die Lokale Aktionsgruppe oder ein von ihr bestimmtes Auswahlgremium nach den in der jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung dargelegten Auswahlkriterien ausgewählt.

    Förderanträge sind durch den Letztempfänger formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens beim Erstempfänger zu stellen. Dieser bewilligt die Zuwendung und zahlt die Zuwendung auf der Grundlage eines formgebundenen Zahlungsantrages, den der Zuwendungsempfänger beim Erstempfänger stellt, aus.

    Fristen

    Erstempfänger stellen bei der Bewilligungsbehörde bis zum 30. September einen Förderantrag für das folgende Haushaltsjahr.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 25.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de