Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) - Aufstiegserlaubnis beantragen

    Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen. 

    Beschreibung

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

    Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für

    • die öffentliche Sicherheit,
    • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
    • die Umwelt.

    Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

    • Bundesfernstraßen,
    • Bundeswasserstraßen oder
    • Wohngrundstücke. 

    Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben? 
    Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen. 

    Online-Dienst

    MVSP_MV_Geografische_Genehmigung_für_unbemannte_Fluggeräte_Erteilung

    ID: L100027_139487848

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    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Zauber, Carola)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • gegebenenfalls:
      • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
      • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
      • Lageplan
      • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
      • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
      • Freigabe Deutsche Flugsicherung
      • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
      • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
      • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

    Voraussetzungen

    • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
    • erforderliche Kompetenznachweise
    • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
      • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
      • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    100 Euro für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet.: Verwaltungsgebühr 100.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    200 Euro für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete.: Verwaltungsgebühr 200.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2022 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 28.03.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    UAS, Drohne, Digitale Plattform, UAV, Dipul, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Geozone, Geografisches Gebiet, Genehmigung, Plattform Unbemannte Luftfahrt, Geografische Gebiete, Geografische UAS Gebiete, UAS Gebiet, Einflug, UAS Zone, Luftfahrzeug, Fluggerät, Spezielle Kategorie, Map Tool

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)