Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
Beschreibung
Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wollen werden.
Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.
Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht.
Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Gebühren: nein
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Gebühren: nein
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
E-Mail: info@hwk-omv.de
Stichwörter
Handwerkskammer OMV
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
- ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”
Formulare
- Formular: “Anmeldung zur Zwischenprüfung” notwendig
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
- Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein.
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle Sie über die anstehende Zwischenprüfung.
- Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
- Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.
Fristen
Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.
Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 26.05.2023
Stichwörter
Zwischenprüfungsgebühr, Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühr, Zwischenprüfungsbescheid, Zwischenprüfungsanmeldung, Prüfer, Prüferin, Zwischenprüfungsgebühren, Zwischenprüfungen, Prüfungsgebühren, Zwischenprüfung, Prüfungstermin