Veränderungssperre - zur Sicherung der Bauleitplanung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen

    Sie planen ein Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

    Beschreibung

    Sie können für Ihr Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.


    Beispiele für öffentliche Belange:

    • Denkmalschutz
    • Naturschutz
    • Umweltschutz
    • Ort- und Landschaftsbild

    Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

    • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
    • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
    • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
    • Beseitigung baulicher Anlagen,
    • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, insofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

    Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

    • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind.
    • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen.
    • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Für Bauvorhaben

    • in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder
    • im städtebaulichen Entwicklungsbereich

    gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zuständig.

    Ansprechpartner

    60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3153

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    Stadthaus Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3834 8536-4184

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-4181

    E-Mail: bauordnung@greifswald.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 05.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Bauleiter, Baugenehmigungsbehörde, Bauleiterin, Ausnahmebewilligung, Bauvorhaben, Baurecht, Bauplanung, Bauherr, Bauordnung, Bauleitung, Bauherrin, Grundstück, Bauvorhaben starten, Baugenehmigung

    Sprachversion

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