Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst

    Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst nach der EU-Richtlinie 2016/801 teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.

    Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.

    Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

    Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

    Zuständigkeit

    Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
     

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?

    Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Visum, sofern dies für Einreise erforderlich war
    • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes mit Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltenen Schulungsmaßnahmen
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten
    • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Sie haben eine formgerechte Vereinbarung mit einer seriösen Einrichtung über die Durchführung des Freiwilligendienstes geschlossen.
    • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
    • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung Online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Dauer: 6 Wochen bis 8 Wochen 

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
    Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums bzw. vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Geltungsdauer: maximal 1 Jahr

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
    Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer ca. 8 Wochen

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Gebühr: 100,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 10.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Beruf, Europäischer Freiwilligendienst, solidarische Tätigkeit, Job, Aufenthaltsrecht, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, EFD, Freiwilligendienst, Einwanderung, Arbeit, Erasmus-Programm, elektronischer Aufenthaltstitel - eAT, Programm der Europäischen Union, Aufenthaltstitel, European Voluntary Service, Anstellung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de