Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.
Beschreibung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ordnungsbehörde, die den Bescheid versandt hat
Ansprechpartner
Fachgebiet Bußgeldangelegenheiten
Beschreibung
Die Bußgeldstelle ahndet Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen der Polizei und anderer Behörden einerseits und auch Geschwindigkeitsüberschreitungen aus eigenen stationären und mobilen Messungen (fließender Verkehr).
Die Rechtsgrundlage bilden die Paragrafen 24, 24 a und 24 c des Straßenverkehrsgesetzes.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Frau B. Körner
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3250
Fax: +49 3841 3040-83250
E-Mail: B.Koerner@nordwestmecklenburg.de
Frau R. Becker
Frau U. Eberhardt
Fax: +49 3841 3040-83257
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3257
Herr I. Gerbert
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3216
Fax: +49 3841 3040-83216
E-Mail: I.Gerbert@nordwestmecklenburg.de
Frau H. Heilmann
Fax: +49 3841 3040-83259
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3259
Frau A. Kasprowski
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3260
Fax: +49 3841 3040-83260
Frau S. Koliwer
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3251
Fax: +49 3841 3040-83251
E-Mail: S.Koliwer@nordwestmecklenburg.de
Frau M. Militz
Frau M. Nekat
Herr C. Slepan
Frau K. Tetzlaff
Fax: +49 3841 3040-83252
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3252
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.05.2022
Stichwörter
Ordnungswidrigkeit, Anhörungsbogen, Verkehrsverstoß, Verwarnungsgeld, Äußerung, Verwarnungsgeldbescheid, Bußgeld, Straßenverkehr, Verkehrskontrolle, Anhörung