• Menzendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
akademische Grade, Titel und Bezeichnungen Anerkennung

Ausländischen Doktortitel oder anderen akademischen Titel, Grad oder Bezeichnung in Mecklenburg-Vorpommern führen

Diese Informationen sind hilfreich für Sie, wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihren ausländischen akademischen Titel oder Grad in Mecklenburg-Vorpommern korrekt führen dürfen. Ein Genehmigungsverfahren findet grundsätzlich nicht statt.

Beschreibung

Ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule auf Grund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, darf grundsätzlich in der landessprachlichen Originalform unter Angabe der verleihenden Hochschule oder in der landesüblichen Abkürzung geführt werden. Eine deutsche Übersetzung kann dem Originalgrad in Klammern hinzugefügt werden. Darüber hinaus existieren begünstigende Regelungen für Abschlüsse bestimmter Länder.

Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist nicht möglich, außer bei Spätaussiedlern:

zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Referat VIII 300 - Hochschulrecht, Personal- und Gleichstellungsangelegenheiten, Prüfungswesen, Private Hochschulen, Studierendenwerke, Akademische Grade, Unternehmen der Hochschulen

Adresse

Hausanschrift

Schloßstraße 6-8

19053 Schwerin

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 25.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • keine

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht notwendig.

Kosten

  • keine

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 12.09.2022

Version

Technisch erstellt am 14.09.2022

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021