Ausländischen Doktortitel oder anderen akademischen Titel, Grad oder Bezeichnung in Mecklenburg-Vorpommern führen
Diese Informationen sind hilfreich für Sie, wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihren ausländischen akademischen Titel oder Grad in Mecklenburg-Vorpommern korrekt führen dürfen. Ein Genehmigungsverfahren findet grundsätzlich nicht statt.
Beschreibung
Ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule auf Grund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, darf grundsätzlich in der landessprachlichen Originalform unter Angabe der verleihenden Hochschule oder in der landesüblichen Abkürzung geführt werden. Eine deutsche Übersetzung kann dem Originalgrad in Klammern hinzugefügt werden. Darüber hinaus existieren begünstigende Regelungen für Abschlüsse bestimmter Länder.
Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist nicht möglich, außer bei Spätaussiedlern:
zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht notwendig.
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 12.09.2022