Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

    Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankendamm 17

    18439 Stralsund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59982

    E-Mail: arbeitsschutz.stralsund@lagus.mv-regierung.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017

    Technisch geändert am 27.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
    • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
    • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
    • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
    • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

    Voraussetzungen

    • Befähigungsschein
    • Sachkundenachweis
    • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
    • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
    • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsklage

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Vor der erstmaligen Begasung

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 250.0 EUR bis 1000.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern am 12.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022

    Technisch geändert am 29.01.2025

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel, Überwachung, Erlaubnis, Verantwortliche Person, Desinfektion, Biozid-Produkte, Gefahrstoffe, Arbeitsschutzvorschriften, Holz- und Bautenschutz, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Hygiene, Gefahrenbereich, Sachkundige Person, Schädlingsbekämpfung, Sachkundenachweis, Arbeitsmittel, Biozid, Befähigungsscheininhaber, Begasung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021