Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und To-desfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.

    zuständige Stelle

    Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 503 - Neubrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustrelitzer Straße 120

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59972

    E-Mail: arbeitsschutz.neubrandenburg@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

    • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.

    Fristen

    Zeitnah zum Ereignis (unverzüglich)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Rechtsgrundlage, Verletzung, Betriebsstörung, Betriebliche Konsequenz, Unfall, Meldung, Krankheits- und Todesfälle, Arbeitsmittel, Anlagensicherheit, Ungewollte Freisetzung, Brand, Gefährdungsbeurteilung, Polizei, Gesundheitsschädigung, Amtliche Konsequenz, Schäden, Technische Mängel, Unfallmeldung, Staatsanwaltschaft, Explosion, Gefahrstoffe, Personenschaden, Veranlasste Maßnahmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de