Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

    Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

    Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 501 - Rostock

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59952

    E-Mail: arbeitsschutz.rostock@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

    Voraussetzungen

    • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
    • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Kosten

    Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

    Gebührenrahmen in Mecklenburg-Vorpommern: 100 bis 750 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Anerkennung Qualifikation, Sachkundige Person, Sachkundenachweis, Weiterbildung, Qualifikationsnachweis, Berufsqualifikation, Sachkunde, Fortbildung, Qualifikation, Anerkennung Fortbildung, Anerkennung ausländische Qualifikation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de