Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

    Die Gleichwertigkeit einer Qualifikation beantragen

    Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 501 - Rostock

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59952

    E-Mail: arbeitsschutz.rostock@lagus.mv-regierung.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

    Voraussetzungen

    • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
    • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

    Rechtsgrundlage(n)

    §2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Kosten

    Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2022 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Sachkundige Person, Sachkunde, Berufsqualifikation, Fortbildung, Anerkennung ausländische Qualifikation, Sachkundenachweis, Anerkennung Qualifikation, Qualifikationsnachweis, Anerkennung Fortbildung, Weiterbildung, Qualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)