Die Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Ansprechpartner
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 503 - Neubrandenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 385 588-59972
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
§15d Absatz 4 i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Fristen
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Kosten
Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) am 12.07.2024
Stichwörter
Begasung, Befähigungsschein, Verantwortliche Person, Sachkunde, Inhaber, Sachkundige Person, Biozid-Produkte