• Selpin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Anzeige von Begasungstätigkeiten Entgegennahme

eine Begasung anzeigen

Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: eine Begasung anzeigen

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 501 - Rostock

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18055 Rostock

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 385 588-59952

E-Mail: arbeitsschutz.rostock@lagus.mv-regierung.de

Kontaktperson

  • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.03.2017

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Befähigungsscheine
  • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts

Formulare

Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512

Voraussetzungen

Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sendet Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid zu, aus dem hervorgeht, wie Sie Widerspruch einlegen können.

Verfahrensablauf

Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 7 Werktage (- Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit - Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.)

Bearbeitungsdauer

7 Werktage (- Zeitnah nach Antragseingang - Maximal eine Woche)

Kosten

Bei Fristverkürzungen oder Anträgen auf Sammelanzeigen können Gebühren anfallen.: Verwaltungsgebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Das Ausscheiden, der Wechsel und das Hinzutreten von Befähigungsscheininhabern sind der erlaubniserteilenden Behörde unverzüglich anzuzeigen, sofern die Tätigkeiten unter dem Erlaubnisvorbehalt stehen.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern am 12.07.2024

Version

Technisch erstellt am 05.09.2022

Technisch geändert am 28.01.2025

Stichwörter

Erzeugnisse, Stickoxid, Desinfektion, Schädlinge, Gemische, Chemikalien, Holz- und Bautenschutz, Kohlendioxid, Gefahrenklasse, Gefahrstoffe, Schadstoffe, Objektschutz, Holzschutz, Schädigungen, Biozid, Biozid-Produkte, Containerbegasung, Inert-Gase, Toxisch, Phosphor-Wasserstoff, Gas

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021