Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung

    Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen

    Für die baugenehmigungsfrei gestellte Änderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.

    Beschreibung

    Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.

    Die Genehmigungsfreistellung ist je nach Gemeindesatzung gebührenpflichtig.

    zuständige Stelle

    Gemeinde

    Ansprechpartner

    Für Lübtheen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält

    Formulare

    • Formulare vorhanden: ja
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
    • Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn
      • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
      • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
      • die Erschließung durch den Bebauungsplan geregelt ist und
      • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder eine vorläufige Untersagung beantragt.
    • Falls Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beabsichtigt sind, müssen diese vor dem Einreichen der Genehmigungsfreistellung separat beantragt und genehmigt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

    Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.

    Die Genehmigungsfreistellung ist gegebenenfalls gebührenpflichtig.

    Fristen

    Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    • Im Genehmigungsfreistellungsverfahren: maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen erforderlichen Unterlagen;
    • Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.

    Kosten

    eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Stichwörter

    Munition, Patrone, Genehmigungsfreistellungsverfahren, Kampfmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de