Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6300(Herr Kebschull (FDL))
Telefon Festnetz: 03871 722-6301(Frau Schumacher (Dezentraler Service))
Telefon Festnetz: 03871 722-6302(Frau Morland (Dezentraler Service))
E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de
Stichwörter
Bauantrag
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Online-Dienst vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- gültiger Bauvorbescheid,
- Einhaltung der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides,
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert,
- der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie im Online-Verfahren oder in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Fristen
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit des Bauvorbescheids, diese beträgt 3 Jahre
- Verlängerung des Bauvorbescheids um jeweils bis zu 1 Jahr möglich
Kosten
- Gebührenrahmen: EUR 60,00 bis EUR 1.610
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des rechtlichen Voraussetzungen des Bauvorbescheids.
- Die Gebühr kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022