Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Nutzungsaufnahme einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

    Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine genehmigungsbedürftige oder genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine genehmigungsbedürftige oder genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

    Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, reichen Sie mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme auch die "Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung" ein.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-6302(Frau Morland (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-6301(Frau Schumacher (Dezentraler Service))

    Telefon Festnetz: 03871 722-6300(Herr Kebschull (FDL))

    E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Bauantrag

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige der Nutzungsaufnahme
    • Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung (nur bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen)
    • Brandschutznachweis (wenn nicht bauaufsichtlich geprüft; nur bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen mit wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die bauliche Anlage ist genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei gestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Prüfen Sie, ob für Ihre bauliche Anlagen eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist. Falls eine Anzeige der Nutzungsaufnahme notwendig ist:

    • Stellen Sie die notwendigen Angaben und Nachweise zusammen.
    • Senden Sie die Anzeige an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Fristen

    • Anzeigefrist: spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Nutzung

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.

    Fragen Sie ihren Entwurfsverfasser (i.d.R. Architekt oder Bauingenieur), welche Nachweise für Ihr konkretes Vorhaben notwendig sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English