Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung einzelne Bauabschnitte ändern möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

    Im Antrag geben Sie an, welche einzelne Bauteile oder Bauabschnitte Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung ändern möchten.

    Die Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Bauamt | Abteilung Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinplatz 14

    18069 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Haus
      Anzahl: 10  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Haus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltepunkt Holbeinplatz
      Linien:
      • Bus: Haltestelle Holbeinplatz, Linien 28 und 34
      • S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz
      • Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz, Linien 1, 2 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-6903

    Telefon Festnetz: +49 381 381-6301

    E-Mail: bauamt@rostock.de

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (per Onlineservice oder in Textform)

    Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nein
    • Online-Dienst vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

    • wenn der zugrunde liegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Änderungsmaßnahmen vollständig ist,
    • das beschriebene Änderungsvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform.

    Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Antrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag.

    Die Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Hinweise für Rostock: Kein digitales Verfahren bei Bauvorlagen möglich

    Aus technischen und aus organisatorischen Gründen kann ein digitales Verfahren nicht durchgeführt werden. Die Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Unterlagen kann nur in Papierform erfolgen.

    Fristen

    • Im regulären Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und keine Genehmigungsfrist.
    • Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.
    • Bei erteilter Teilbaugenehmigung muss mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten der Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

    Kosten

    • Gebührenrahmen: EUR 60,00 bis EUR 1.680
    • Die Gebühr für die einzelne Teilbaugenehmigung, soweit sie EUR 180,00 übersteigt, kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im Baugenehmigungsverfahren auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet werden.
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der für die Teilbaugenehmigung relevanten Teile des Bauantrags.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Stichwörter

    Patrone, Kampfmittel, Munition

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English