Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen
Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt.
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden
Ansprechpartner
Fachgebiet Bauordnung
Beschreibung
In dem Fachgebiet werden die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und die Aufgaben zum Vorbeugende Brandschutz nach Abschnitt 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V wahrgenommen.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: DB
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Baugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Baugenehmigung.
Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Fristen
- Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung
- Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich
Kosten
- mindestens EUR 50,00
- Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Baugenehmigung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022