• Gülzow-Prüzen (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.

Beschreibung

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Ansprechpartner

Für Gülzow-Prüzen (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
  • Die Antragsfrist wird eingehalten.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert haben.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Baugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Baugenehmigung.

Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Fristen

  • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung
  • Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

Kosten

  • mindestens EUR 50,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Baugenehmigung.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

Version

Technisch erstellt am 31.08.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021