Änderung von Anlagen Verlängerung der Teilgenehmigung

    Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben.

    Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörden

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Heine-Straße 76

    18507 Grimmen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03831 115

    Fax: +49 3831 357-444001

    E-Mail: bau@kreisverwaltung-vr.de

    Internet

    Stichwörter

    Abgeschlossenheitsbescheinigung, Anbringung von Werbeschilder, Bauamt, Bauantrag, Bauen, Baulasten, Bauordnung, fliegende Bauten, Werbeschilder

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihnen liegt eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vor.
    • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und geben Sie darin an, auf welche Teilbaugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht. Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Teilbaugenehmigung vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung der Teilbaugenehmigung.

    Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

    Fristen

    • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Teilbaugenehmigung
    • Verlängerung der Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu 1 Jahr möglich

    Kosten

    • mindestens EUR 50,00
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Teilbaugenehmigung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de