Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entsprechende Verfahren zum Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer erfolgt weitgehend automatisiert. Sie müssen daher nach erklärtem Austritt in der Regel nichts weiter tun, um sich Ihrer Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer zu entledigen.
Wie und bei welcher Stelle der Kirchenaustritt zu erklären ist, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.
Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.
Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
zuständige Stelle
Standesamt
Ansprechpartner
Amt Usedom Nord
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Gehrke (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Frau Kerstin Teske (Leitende Verwaltungsbeamte)
Frau Kathleen Keil (Amtsleiterin; Amtsvorsteherin)
Frau Christiane Radtke (Sekretärin)
Frau Ramona Lachnit (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73114
E-Mail: r.lachnit@amtusedomnord.de
Her Lars-Odin Nagel (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: l.nagel@amtusedomnord.de
E-Mail: admin@amtusedomnord.de
Herr Holger Kickhefel (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
E-Mail: h.kickhefel@amtusedomnord.de
Herr Martin Müller (Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73149
Telefon Festnetz: +49 38377 73140
E-Mail: m.mueller@amtusedomnord.de
Herr Jörg Behrendt (Mitarbeiter Gebäudemanagement, Hoch-/ Tiefbau)
Frau Antje Höfs (Sachbearbeiterin)
Herr Rene Seela (Sachbearbeiter)
Herr Daniel Hunger (Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz)
Frau Corinna Adrion (Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz)
Frau Franziska Nisser (Sachbearbeiterin)
Frau Heike Wagner (Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten)
Frau Manuela Suhm (Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt)
Herr Rick Richter (Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73139
Telefon Festnetz: +49 38377 73133
E-Mail: r.richter@amtusedomnord.de
Frau Vivien Kluth (Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde)
Frau Kerstin Kühne (Bürgerangelegenheiten / Schule)
Frau Ruth Beck (Mitarbeiterin Paß- / Ausweis- / Meldeangelegenheiten)
Herr Andi Seehase (Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73125
E-Mail: a.seehase@amtusedomnord.de
Frau Janine Neumann (Kassenleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: j.neumann@amtusedomnord.de
Frau Franziska Berg (Sachbearbeiterin)
Frau Jaqueline Bergmann (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73124
E-Mail: j.bergmann@amtusedomnord.de
Herr Uwe Horn (Mitarbeiter Steuern / Vollstreckung)
Frau Susanne Stindt (Sachbearbeiterin)
Frau Nicole Ludwig (Sachbearbeiterin)
Frau Anja Seela (Sachbearbeiterin)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab.
- Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt.
- Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich.
In Mecklenburg-Vorpommern erklären Sie den Kirchenaustritt gegenüber dem Standesamt. Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung.
Kosten
Ob und in welcher Höhe Gebühren für den Austritt anfallen, hängt von den Gebührenordnungen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle ab. Die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen Finanzministerium M-V am 15.09.2022
Stichwörter
ELStAM, Elstam, Kirchensteuer, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerkarte, Religion, Kirchenaustritt, Lohnkirchensteuer